Nicht nur in der SZ sondern auch in der Hallo München wurde die Thematik unserer Fläche aufgegriffen.
Wir wollen Nachhaltigkeit und Tiny Living erlebbar machen und zeigen, wie aus einer Brache ein urbanes Paradies entsteht. Außerdem soll es ein Vorzeigeprojekt sein, das politische EntscheidungsträgerInnen besichtigen können, um zu realisieren, dass Wohn- und Baurecht hinsichtlich solcher Kleinwohnformen ein Update brauchen.
Mobile Kleinwohnformen (Mobilien), die keinen Boden versiegeln brauchen eigene Regeln und dürfen nicht weiter mit herkömmlichen Immobilien in einen Topf geworfen werden, nur weil darin gewohnt wird.
Ein Beispiel: Rad, Auto oder LKW sind Teilnehmer im Straßenverkehr. Es gibt gemeinsame & fahrzeugspezifische Verkehrsregeln aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrzeuge.
Wir fordern diesselbe Vorgehensweise für Wohnformen. Es muss auch bei den unterschiedlichen Wohnformen spezifische Differenzierungen hinsichtlich Bau- und Wohnrecht geben. Ein Tiny House scheitert oft an den behördlichen Verordnungen, die für herkömmliche Immobilien gelten. Genehmigungs- und Kostenaufwand sind unverhältnismäßig und nicht mehr zeitgemäß.
Folgende Aspekte sollten unbedingt bedacht werden bei der Unterscheidung von Bauwerken zur Wohnnutzung:
– ökologisch verträgliche Bauweise
– zeitliche Begrenzung der Flächennutzung
– Wohnen ohne Flächenversiegelung
Vor allem Tiny Houses käme dies zu Gute. Sie versiegeln keine Fläche, dh. Wasser kann weiterhin abfließen, die Biodiversität im Boden bleibt erhalten und der unversiegelte Boden kühlt die Umgebungsluft weiterhin ab. Außerdem sind Tiny Houses meist ökologisch gebaut (kein Beton, recycelte Baumaterialien, uvm.) und für zeitlich begrenzte Flächennutzung geeignet.
Die Grundlage, um die Gesetze endlich anpassen zu können, ist eine Legaldefinition von Kleinwohnformen. Nur durch die Definition können diese Wohnformen eindeutig geregelt werden.
Nun noch kurz zu unserer derzeitigen Lage auf der Pachtfläche:
Da wir nicht in den Tiny Houses wohnen, sie unter 75 m³ sind (Regelung betrifft nur Bayern) und die Fläche keine Pachtfläche der Kleingärtner ist, brauchen wir keine Genehmigung. Aber leider sagt hier jedes Referat oder jede Gemeinde etwas anderes, je nachdem ob sie das Thema unterstützen oder nicht. Wir wollen, dass endlich an den nötigen Stellschrauben gedreht wird, um diese ökologische Wohnform aus der rechtlichen Grauzone zu holen.
Wer dazu beitragen will, dass die rechtliche Lage endlich angepasst wird, sollte die Petition zur Legalisierung von Kleinwohnformen unterzeichnen: